Kurzantwort
Steuern und DATEV für Hebammen müssen nicht erst im Januar anfangen. Wenn Einnahmen, Ausgaben und Belege über das Jahr einen nachvollziehbaren Platz haben, wird der Termin bei deiner Steuerberaterin ruhiger. Software kann dabei vorbereiten — sie ersetzt keine steuerliche Beratung.
Was dir am Jahresende den Rücken freihält
- Belege dort ablegen, wo du sie wiederfindest
- Einnahmen und Zahlungen zuordnen
- Bankbewegungen mit offenen Rechnungen abgleichen
- einen strukturell geprüften Export an die Kanzlei geben
- Praxis und Privates auseinanderhalten
Was Software übernehmen kann — und was nicht
Kann: Belege sammeln, Bank-CSV einlesen, strukturelle DATEV-Prüfungen, Überblick schaffen.
Kann nicht: deine Steuererklärung verbindlich erstellen oder die Beratung durch eine Steuerberaterin ersetzen. Ein lokal geprüfter DATEV-Export ist auch keine DATEV-Zertifizierung und ersetzt nicht das offizielle Prüfprogramm deiner Kanzlei.
Was häufig unnötig Stress macht
- Belege erst kurz vor dem Jahresabschluss suchen
- Bankumsätze und Rechnungen nie abgleichen
- DATEV-Export ohne Strukturprüfung an die Kanzlei schicken
- Privat und Praxis in denselben Topf werfen
So unterstützt dich MIDWIFELY
Die Steuerzentrale (Finanz-Hub) ist für Nutzerinnen direkt verfügbar: Belege (optional erkannt, Prüfung vor dem Speichern), Bank-CSV, strukturell geprüfter DATEV-Export (700/13), Jahres-Steuerpaket (ZIP) für die Kanzlei und Fahrtenbuch.
Optionaler automatischer Bankabgleich (Kontoanbindung) bleibt eine Vorschau und wird bei passendem Bedarf individuell freigeschaltet — das ist etwas anderes als die Steuerzentrale selbst.
FAQ
Brauche ich DATEV als Solo-Hebamme?
Viele Kanzleien arbeiten damit. Ein strukturell geprüfter Export spart Rückfragen — sprich mit deiner Steuerberaterin, welches Format sie bevorzugt.
Reicht der Bank-CSV-Import?
Für die steuerliche Vorbereitung reicht eine Bank-CSV zum Start oft aus. Die direkte Kontoanbindung ist komfortabler, aber kein Muss für die erste Periode.
Ist Steuervorbereitung dasselbe wie Abrechnung?
Nein. Abrechnung geht an Patientin oder Krankenkasse. Steuern betreffen deine Praxisbuchhaltung und die Kanzlei.